AGB

I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die mit der Vivea Bad Häring GmbH geschlossen werden.
     
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
     
  3. Der Vertrag kommt nur mit diesen Bedingungen zum Abschluss. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

 

II. Vertragsabschluss; -partner; -haftung;

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen und/oder den Vertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet oder das Entgelt im Voraus bezahlt.
     
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
     
  3. Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner nur das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benutzung zugänglich sind, und auf übliche Bedienung.
     
  4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
     
  5. Der Kunde verpflichtet sich, das Hotel unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass die von ihm gewünschte Nutzung und/oder die von ihm im Hotel geplante Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen.
     
  6. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht gem. Punkt 5. Oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung gem. Punkt 6., hat das Hotel das Recht, die Nutzung in der gewünschten Art zu untersagen oder die Veranstaltung abzusagen.

 

III. Leistung, Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen, sofern der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt.
     
  2. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
     
  3. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
     
  4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

 

IV. Preise, Zahlung, Aufrechnung, Verjährung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
     
  2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
     
  3. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ohne Abzug zahlbar.
     
  4. Gegen Telefonrechnungen können nur innerhalb eines Monats nach Erhalt Einwendungen erhoben werden.
     
  5. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Wird eine fällige Rechnung nicht sofort bezahlt, ist das Hotel berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
     
  6. Der Vertragspartner hat spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das offene Entgelt zu bezahlen.
     
  7. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe 8% über dem Basiszinssatz p.a, bei Konsumenten 5 % p.a., zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch das Hotel ist vorbehalten.
     
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
     
  9. Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des Entgeltes oder ist damit im Rückstand, so steht dem Hotel das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gem. § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem. § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner eingebrachten Sachen zu.
     
  10. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden ein Jahr, für Konsumenten gilt die gesetzliche Frist.

 

V. Entgeltanpassung

  1. Beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 15% anheben.
     
  2. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem zustimmt.

 

VI. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

  1. Bei Online Buchungen, bzw. Beherbergungsverträgen, welche im Wege des Fernabsatzes geschlossen werden, schließen wir das Rücktrittsrecht binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss aus. Es gelten die mit der Rate verbundenen vereinbarten Stornierungsbedingungen.
     
  2. Ein Rücktritt durch den Kunden ist nur zulässig, wenn folgende Stornokosten entrichtet werden:
     
  • Eine Stornierung bis 7 Tage vor Anreise ist kostenlos.

Bei einer Stornierung innerhalb der 7 Tage erlauben wir uns folgende Stornierungsgebühren zu verrechnen:

  • 6 Tage bis 1 Tag vor Anreise: 25% des Gesamtbetrages des gebuchten Aufenthaltes
  • Am Anreisetag: 80% des Gesamtbetrages des gebuchten Aufenthaltes
  • Bei No-Show: 100% des Gesamtbetrages des gebuchten Aufenthaltes

Wir behalten uns vor, als Sicherstellung 25% des Aufenthaltspreises auf Ihrer Kreditkarte zu reservieren (Betrag wird auf der Kreditkarte reserviert, jedoch noch nicht abgebucht).

 

2.1. Für Buchungen in der Zeit vom 21.12. bis 01.01. (Weihnachten/Silvester) gelten gesonderte Stornobedingungen:

  • Eine Stornierung bis 14 Tage vor Anreise ist kostenlos. 

Bei einer Stornierung innerhalb der 14 Tage erlauben wir uns folgende Stornierungsgebühren zu verrechnen:

  • 13 bis 4 Tage vor Anreise: 50% des Gesamtbetrages des gebuchten Aufenthaltes
  • 3 bis 1 Tag vor Anreise: 65% des Gesamtbetrages des gebuchten Aufenthaltes
  • Am Anreisetag: 90% des Gesamtbetrages des gebuchten Aufenthaltes
  • Bei No-Show, nicht in Anspruch genommener Zimmer oder vorzeitiger Abreise werden 100% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.

Zimmerstornierungen können nur in schriftlicher Form akzeptiert werden.

 

2.2. Nicht stornierbare Rate / Vorteilspreis:

  • Für diese Rate ist keine Stornierung oder Umbuchung möglich.
  • Mit der Buchung des Vorteilspreises akzeptiert der Kunde die Zahlung zum Zeitpunkt der Reservierung.
  • Bei No-Show, nicht in Anspruch genommener Zimmer oder vorzeitiger Abreise werden 100% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.

3. Vertraglich festgelegte Sondervereinbarungen sind ebenfalls bindend. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. Dem Hotel steht ebenso ein Nachweis eines höheren Schadens frei.


VII. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
     
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
     
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
  • ein wesentlicher Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt.

4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.


VIII. Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ist der Kunde Konsument wird die Haftung des Hotels für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ausgeschlossen. Ist der Kunde Unternehmer, wird die Haftung des Hotels für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Kunde die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden, indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet jeden Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses. Diese Haftungseinschränkung gilt für alle Fälle eines möglichen Schadenersatzes.
     
  2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
     
  3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, „Gastwirtehaftung nach §§ 970 ff ABGB“, d.h. der Hotelier haftet für eingebrachte Sachen der Gäste bis zu den gesetzlichen Beträgen. Geld und Wertgegenstände können im Hotelsafe aufbewahrt werden. Derartige Verwahrungen kann das Hotel ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als sich Gäste des betreffenden Hotels gewöhnlich in Verwahrung geben. Der Gast ist verpflichtet, dem Hotel den Wert der zu verwahrenden Gegenstände vorher mitzuteilen. Für derartige Aufbewahrungen im Hotelsafe haftet das Hotel maximal bis zur Höhe des angegebenen Wertes gedeckelt mit der Höhe der bestehenden Haftpflichtversicherung. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Für in Zimmersafes verwahrte Gegenstände haftet das Hotel bis € 550,00 pro Schadensfall. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel eine Anzeige macht.
     
  4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
     
  5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
     
  6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

 

IX. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen der Schriftform. Eine Änderung der Form bedarf ebenfalls der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
     
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
     
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Bei Konsumenten gilt der Gerichtstand des Konsumenten.
     
  4. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN Kaufrechtes.
     
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 

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Stand: Jänner 2024 / Änderungen vorbehalten